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Vonseiten des Abgeordnetenhauses des Parlaments der Tschechischen Republik hieß es am 21. Juni 2011 ein deutliches Ja zu der finanziellen Subvention: die Gemeinden sollen 4 Millionen Kronen vom Atomkonto bekommen

Das Abgeordnetenhaus des Parlaments der Tschechischen Republik hat während seiner 19. Sitzung vom 21. Juni in der Abstimmung dem Regierungsgesetzvorschlag seine Einwilligung geäußert, durch den das Gesetz Nr. 18/1997 GBl. über die friedliche Verwendung der Kernenergie und ionisierender Strahlung (das sogen. Atomgesetz) geändert wird.

Das Atomgesetz ist zum Art. I des Pkt. 7 im § 27, Abs. 11 folgendermaßen modifiziert worden:

(11) „Die finanzielle Subvention vom Atomkonto beträgt höchstens 4 000 000 Kronen jährlich. Die Regierung wird durch eine Anordnung die Regeln sowohl der Subventionsleistung und –höhe nach dem Abs. 9 lit. b) und c) als auch die Art der Subventionsabrechnung nach dem Abs. 9 lit. a) und dies mit Hinsicht auf die Größe des Untersuchungsgeländes für besondere Eingriffe in die Erdkruste zum Endlagern radioaktiver Abfälle in unterirdischen Räumen festlegen.“

Wir freuen uns darüber, daß es gelungen ist, während der Einwilligungsprozedur das Subventionslimit für die einzelnen Gemeinden von den ursprünglich vorgeschlagten 3 Millionen Kronen bis auf den jetzigen Betrag zu erhöhen.

Das, worum sich die SÚRAO seit einigen Jahren bemüht hat und wofür sie sich auch seit einigen Jahren in der Kommunikation mit den Gemeinden einsetzt, ist jetzt wahr geworden. Diesem ersten Schritt werden noch weitere andere – Diskussion und Verabschiedung im Senat und vom Präsidenten – folgen und, wir setzen voraus, daß am Ende dieses Jahres alles durch eine Regierungsanordnung die Durchführungsform definiert bekommen wird.